Was ist Homöopathie?
Die Klassische Homöopathie ist eine eigenständige Therapie mit klar definierten Gesetzen, die sich auf die natürliche eigene Heilkraft und die Regulationsfähigkeit des Organismus stützt. Der Patient wird dabei vom homöopathischen Arzt nicht nur unter dem Aspekt der Krankheit betrachtet, sondern als ganzer Mensch: neben den Symptomen der Krankheit bezieht er das Verhalten und die Lebensgewohnheiten des Patienten, seine Gedanken und Träume, Ängste und Sorgen in das Gesamtbild mit ein. Das homöopathische Arzneimittel ist nach dem weiter unten erläuterten „Ähnlichkeitsprinzip“ auf den individuellen Zustand des Patienten abgestimmt und regt die Lebensenergien und Heilkräfte des Körpers an.
Von fünf Kindern mit Neurodermitis bekommt wahrscheinlich jedes ein anderes Heilmittel, welches seinem persönlichen Krankheitsbild entspricht. Die Symptome werden nicht durch starke Medikamente unterdrückt, sondern der Patient erhält eine „Hilfe zur Selbsthilfe“. Die homöopathische Verfahrensweise basiert also auf der genauen Beobachtung der Krankheitszeichen und der Befindensänderungen der Menschen. Sie enthält keine weltanschaulich motivierten oder spekulativen Elemente.
Für die Arzneimittelwahl werden in der Homöopathie alle Befindensänderungen und Krankheitszeichen des Patienten verglichen mit denen der Arzneimittelbilder, die in der Fachliteratur (Materia medica) niedergelegt sind. Verordnet wird aufgrund der Beobachtung, daß Substanzen, die beim gesunden Menschen bestimmte Krankheitsbilder hervorrufen (= die Arzneimittelbilder), ähnliche Krankheitsbilder am kranken Menschen heilen können. Dieser beobachtbare Sachverhalt war schon im klassischen Griechenland bekannt und wurde vor 200 Jahren von dem deutschen Arzt Dr. Samuel Hahnemann systematisch erforscht, seine Gesetzmäßigkeit erkannt und als das schon oben erwähnte Ähnlichkeitsprinzip formuliert (similia similibus curentur). Dieses Prinzip fand seither in einer überwältigenden Zahl von Praxisfällen seine Bestätigung.
Die Wahl und das Herausfinden des homöopathischen Arzneimittels („Konstitutionsmittel“) erfordert also nicht nur Zeit zusammen mit dem Patienten, sondern auch „danach im stillen Kämmerlein“: das Nachlesen und Vergleichen („Repertorisieren“) der vom Patienten erhaltenen Eindrücke und Beschwerden mit der Fülle der homöopathischen Materia medica der vergangenen und heutigen Zeit.
Das besondere Zubereitungsverfahren von Arzneimitteln in der Homöopathie verhindert die unmittelbar toxische (giftige) Wirkung eines Arzneistoffs auf den menschlichen Organismus. Die Ausgangsstoffe werden nicht, wie oft mißverstanden, einfach nur verdünnt („ein Tropfen in den Bodensee“), sondern durch stufenweises Verdünnen und gleichzeitiges Verreiben bzw. Verschütteln nach der Methode von Dr. Hahnemann aufbereitet (= potenziert). Erst dadurch wird ihre spezifische Wirkung verfeinert und energetisch gesteigert, um der aus dem Gleichgewicht geratenen Lebenskraft die „Information“ zum Heilungsprozeß zu geben.
Nach einer individuell festzulegenden Zeit wird die Veränderung des Befindens und der Krankheitszeichen seit der Arzneimitteleinnahme nochmals aufgenommen. Im Bedarfsfall wird erneut ein Arzneimittel verordnet.
Ziel homöopathischer Behandlung ist nicht nur das Verschwinden von Symptomen, sondern die vollständige und dauerhafte Gesundung und das Wohlbefinden des ganzen Menschen.
Integrierte Versorgung klass. Homöopathie (IV-Verträge)
Beigetretene Krankenkassen:
Eine Übersicht über die beigetretenen Krankenkassen z.B. TK (Techniker Krankenkasse), Betriebskrankenkassen (BKKen) wie mhplus BKK u.v.a.m., finden Sie unter Selektivverträge Klassische Homöopathie: Beteiligte Krankenkassen
Vielleicht hat Ihre Krankenkasse ja auch schon einen Selektivvertrag abgeschlossen, schauen Sie auf der obigen Website nach!
Welche Leistungen werden erstattet?
Die Mitglieder dieser Kassen erhalten bei den teilnehmenden Kassenärzten – sie verfügen alle über die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder sind Inhaber des Homöopathiediploms des DZVhÄ (Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte) – folgende ärztliche Leistungen als Kassenleistung: die Erstanamnese, die Folgeanamnese, Arzneiauswahl, homöopathische Analyse und Beratung.
Den teilnehmenden Kassenärzten bieten diese IV-Verträge erstmals die Gelegenheit, juristisch einwandfrei und zu fairen Konditionen ihre homöopathischen Leistungen in der Kassenpraxis abzurechnen. Die Homöopathie ist laut Sozialgesetzbuch V Bestandteil der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es fehlten dem Vertragsarzt aber bislang jegliche Abrechnungsmöglichkeiten für seine zeitintensiven Gesprächsleistungen.
Durch den Wechsel in eine die Klassische Homöopathie unterstützende Krankenkasse haben Sie die Möglichkeit für sich und Ihre Kinder, ohne Zusatzkosten nach den Prinzipien der Klassischen Homöopathie behandelt zu werden.
Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) garantiert durch sein Diplom und durch erforderliche regelmäßige Weiterbildungen der homöopathischen Ärzte für Qualität und hohe Fachkompetenz.
Ich bin Mitglied im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ).
Dr. Gentner ist seit 1980 Mitglied im DZVAE, durch das Diplom und durch über 25 Jahre nachgewiesener regelmäßiger Fort- und Weiterbildung und klinischer Erfahrung in der Klassischen Homöopathie hat er die Teilnahmeberechtigung an der „Integrierten Versorgung Homöopathie“ erworben.
Kinder und Erwachsene können hiermit gleichermaßen homöopathisch ärztlich behandelt werden.
Schauen Sie sich gerne auch die Website des DZVhÄ an.